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Forschungsschwerpunkt
„Mediation im öffentlichen Bereich“
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Mediation – ein Überblick
Anwendungsbereiche
Mediation (lat. mediare = vermitteln) ist ein strukturierter Prozess der alternativen
Konfliktregelung, der als Ergänzung zu behördlichen bzw. gerichtlichen
Verfahren mit zunehmendem Erfolg angewandt wird. Konflikte waren und sind ein
unvermeidlicher Bestandteil des menschlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft
und treten in unterschiedlichen Bereichen auf:
- Wirtschaft: Konflikte am Arbeitsplatz, bei Betriebsübergaben, Unternehmensfusionierungen,
Konflikte mit Anrainern bei Betriebsansiedelungen
- Umwelt/ Öffentlicher Bereich: energie-, verkehrs-, abfallpolitische
Projektvorhaben mit Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (z.B. Standortfragen
für Deponien, Müllverbrennungsanlagen; Infrastrukturprojekte, ...)
- Schulischer Bereich: Konflikte zwischen SchülerInnen bzw. im Spannungsverhältnis
SchülerInnen – LehrerInnen – Eltern, Konflikte im Lehrerkollegium
und mit der Schulleitung
- Privater Bereich: Konflikte zwischen Familienmitgliedern, Scheidungen,
Generationenkonflikte, Nachbarschaftskonflikte
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden die Konfliktparteien unter Anleitung
eines allparteilichen (neutralen) Mediators bei der eigenverantwortlichen Lösung
ihrer Konflikte unterstützt. Die daraus resultierenden, wesentliche Vorteile sind:
- Verkürzung von Verfahren und verbesserte Entscheidungsvorbereitung
(Beschleunigung nachgeschalteter behördlicher Genehmigungsverfahren,
z.B. bei Betriebsanlagenerweiterungen)
- Geringere Kosten durch Vermeidung langwieriger, kostenintensiver
Gerichtsverfahren
- Optimierung von Problemlösungen durch Erweiterung der Lösungsoptionen
- Entwicklung zukunftsfähiger (haltbarer) Lösungen
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Konfliktparteien
(Annäherung verfeindeter Gruppen, Verbesserung der Kommunikation)
- Selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Lösen von Konflikten
(Konflikte werden nicht durch Dritte – z.B. Richterspruch – entschieden)
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Mediationsverfahren
Das Mediationsverfahren läuft in der Regel in 5 Phasen ab:
Phase I – Vorbereitung und Einstieg
- Kontaktaufnahme mit relevanten Konfliktparteien
- Erklärung des Mediationsprozesses
- Klärung des formalen Rahmens (Dauer, Kosten, ...)
- Klärung der Verhandlungskompetenz
- Auftragsklärung (Gegenstand des Konflikts)
- Ev. erforderliche „Notlösungen“
Phase II – Falldarstellung
- Aktueller Wissensstand des Mediators
- Bestandsaufnahme und Darstellung des Konflikts durch Konfliktparteien
- Herausarbeiten der Kernthemen
- Themensammlung
Phase III – Meinungsaustausch Interessensklärung, Verständnisaufbau
- Festlegen des ersten Verhandlungsthemas
- Faktensammlung und Erfassen der Positionen
- Exploration der Interessen und Bedürfnisse (hinter den Positionen)
- Akzeptanz der Bedürfnisse des Anderen (Verständnisaufbau)
- Wechselseitige Problemdefinition
Phase IV – Lösungssuche, Verhandeln und Entscheiden
- Kreative Suche nach Lösungsoptionen
- Entwicklung von Kriterien (zur Bewertung der Lösungen)
- Verhandeln und Konkretisieren von Lösungen
- Entscheidung
Phase V – Vereinbarung und Umsetzung
- Überprüfung der Lösungen zu allen Verhandlungsthemen
- Schriftliche Zusammenfassung der Lösungen in der Mediationsvereinbarung
- Ev. Probephase für die Umsetzung
- Abklärung der weiteren Vorgehensweise
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Merkmale und Voraussetzungen der Mediation
- Einbindung aller relevanten Personen: Unabhängig von einer
allfälligen Parteienstellung in Behördenverfahren werden alle von
einem Konflikt betroffenen Personen bzw. Gruppierungen in das Verfahren eingebunden
- Freiwilligkeit des Verfahrens: Mediation sollte nicht von Dritten
„verordnet“ werden, sondern von den Konfliktparteien bewusst als
alternativer Weg der Konfliktregelung gewählt werden. Eine Beendigung
des Verfahrens ist sowohl von den Konfliktparteien als auch vom Mediator jederzeit möglich.
- Orientierung an der Zukunft statt an der Vergangenheit: Im Rahmen
der Mediation werden keine vergangenen Konfliktmuster aufgearbeitet (wie das
z.B. in der Psychotherapie der Fall ist) sondern gemeinsam zukunftsorientierte
und konkrete Lösungen erarbeitet.
- Verfahrensleitung durch einen allparteilichen Dritten: Ein ausgebildeter
Mediator (bzw. ein Mediatorenteam) ist für Ablauf und Struktur des Verfahrens
verantwortlich und unterstützt die Konfliktparteien bei der Lösungssuche
(durch Klärung inhaltlicher Fragen, Verständnisaufbau, Förderung
der Kommunikation, Ausgleich von Machtungleichgewichten, etc.) ohne dabei
selbst eine Entscheidungskompetenz zu besitzen.
- Transparenz und Vertraulichkeit: Ein entscheidender Erfolgsfaktor
der Mediation ist die Transparenz des Informations-, und Kommunikationsflusses.
Neben dieser Bereitschaft zur Offenheit nach innen ist die Vertraulichkeit
nach außen ebenso von Bedeutung.
- Ergebnisoffenheit: Mediation dient niemals der nachträglichen
Legitimation von politischen Entscheidungen. Um eine Mediation durchführen
zu können muss ein gewisser Spielraum für Lösungsoptionen bestehen
und eine prinzipielle Konsensbereitschaft der Konfliktparteien gegeben sein.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen: Ein
entscheidender Schritt im Rahmen eines Mediationsverfahrens ist es, die Interessen,
Bedürfnisse, Wünsche, Ängste,..., die hinter den gegensätzlichen
Positionen der Konfliktparteien stehen, herauszuarbeiten. Über Positionen
kann nicht verhandelt werden, ein Offenlegen, der dahinter liegenden Interessen,
fördert den Verständnisaufbau und unterstützt dabei die Lösungssuche.
- Eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Entwickeln von Lösungen:
Im Gegensatz zu Behörden-, oder Gerichtsverfahren, in denen Dritte per
Bescheid oder Urteilsspruch über Konflikte anderer Personen entscheiden,
übernehmen in der Mediation die betroffenen Personen selbst Verantwortung
für ihre Konflikte und erarbeiten selbstbestimmt Lösungen. Dadurch
kann es in der Mediation nur Gewinner geben (Win-win Situation)
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Besonderheiten der Mediation im öffentlichen Bereich (Umweltmediation)
Das Einsatzgebiet der Umweltmediation umfasst Auseinandersetzungen im öffentlichen
Bereich, etwa bei energie-, abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben (z.B. Errichtung
von Müllverbrennungsanlagen, Autobahnbau, Infrastrukturmaßnahmen).
Das sind Vorhaben, die aufgrund ihrer Dimensionen (Anzahl der betroffenen BürgerInnen,
potenzielle Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen) im öffentlichen
Interesse stehen, über die jedoch Politik oder Verwaltung zu entscheiden
haben. Die bisher üblichen Lösungsansätze bei Umweltkonflikten
verliefen hauptsächlich über behördliche Genehmigungsverfahren
(Verwaltungsverfahren) bzw. Gerichtsverfahren. Hauptkritikpunkte dieser Konfliktregelungsmechanismen
betreffen
- einen mangelhaften Informationsaustausch zwischen Experten, Laien,
Verwaltung, Projektträgern und Betroffenen, sowie den fehlenden offenen
Dialog zwischen diesen Gruppierungen
- die mangelhaften Möglichkeiten der BürgerInnen sich aktiv
an Entscheidungen zu beteiligen, die ihren unmittelbaren Lebensbereich betreffen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten im Planungsprozess sind nur selektiv und
zu einem sehr späten Zeitpunkt vorhanden.
- eine mangelhafte Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten an
öffentlichen Planungsprozessen aufgrund einer Kommunikationskultur, die
oftmals hierarchisch, konfrontativ und eskalationsfördernd ist.
Als Alternative bzw. Ergänzung zu bestehenden Wegen der Lösung von Umweltkonflikten
findet die Umweltmediation bereits im Vorfeld bzw. parallel zu gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensabläufen statt. Die Besonderheiten der Mediation im öffentlichen
Bereich sind dabei:
- alle Betroffenen (nicht nur die in Behördenverfahren vorgesehenen
Parteien) werden eingebunden. Zum Teil bestehen erhebliche Macht- und Ressourcenungleichgewichte,
die es auszugleichen gilt.
- Komplexe Konfliktfälle, die meist im Interesse der Öffentlichkeit
stehen – deshalb auch die Bezeichnung „Mediation im öffentlichen Bereich“
- Konflikte sind sog. Vielparteienkonflikte – typische Teilnehmergruppen
sind Projektwerber, Anrainer, Politik, Verwaltung, Naturschutzorganisationen,
Interessensverbände, Bürgerinitiativen...
- Das Mediationsverfahren erfordert ein Arbeiten mit großen
Gruppen und wird daher durch Mediatorenteams durchgeführt
- Die Finanzierung derartiger Mediationsverfahren erfolgt größtenteils
durch die öffentliche Hand
- Als Voraussetzung für den Erfolg ist eine gewisse Ergebnisoffenheit
erforderlich, d.h. Umweltmediation bedeutet keine nachträgliche Legitimation
behördlicher Entscheidungen
Umweltmediationsverfahren laufen nicht in dem Maße standardisiert ab, wie
dies etwa im Bereich der Scheidungsmediation der Fall ist. Dennoch handelt es
sich um ein strukturiertes Vorgehen, das in 3 Phasen eingeteilt werden kann:
Phase I: Vorverhandlungen
In dieser Phase erfolgt eine sorgfältige Vorbereitung der eigentlichen Verhandlungen,
die in einer schriftlichen Arbeitsvereinbarung resultieren. Wichtige Arbeitsschritte sind:
- Auswahl und Bestätigung des Mediatorenteams
- gemeinsame Auswahl der Verfahrensbeteiligten
- Klärung von organisatorischen Fragen wie, z.B.: Festlegung
von Verhandlungsregeln, Klärung des Prozessablaufes und der Verfahrensgestaltung,
Frage der Finanzierung
- Koordination der Informationsversorgung nach außen (Öffentlichkeitsarbeit)
- Durchführung der Konfliktanalyse (Gegenstand des Verfahrens,
Konfliktthemen, gemeinsame Suche nach relevanten, das Vorhaben betreffenden
Daten und Fakten (Informationssammlung)
Phase II: Durchführung der Verhandlungen
Dabei geht es zunächst darum, einen gemeinsamen Informationsstand zu schaffen
und das Ergebnis der ersten Konfliktanalyse darzustellen. Danach werden die unterschiedlichen
Positionen zu den einzelnen konkreten Konfliktpunkten vorgetragen und die dahinterliegenden
Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Relevante Informationen, Daten
und Fakten werden laufend eingeholt und – falls notwendig – Gutachter und Sachverständige
miteingebunden. Mit Unterstützung des Mediatorenteams erfolgt die kreative
Suche nach Lösungsoptionen, die eigentlichen Verhandlungen und die Entscheidungsfindung.
Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung (Mediationsvertrag)
zusammengefasst.
Phase III:
In dieser Phase werden die Ergebnisse des Mediationsverfahrens in den Prozess
von behördlichen bzw. politischen Entscheidungsverfahren weitergeleitet und
dienen als wertvolle Informationen und Grundlage für die Entscheidung. Wenn
die Ergebnisse im Behördenverfahren nicht oder nicht zur Gänze umgesetzt
werden können, so stellt der Mediationsvertrag dennoch ein verbindliches
Übereinkommen zwischen den Beteiligten dar, dessen Einhaltung privatrechtlich
geklagt werden kann. |

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Der Forschungsschwerpunkt
„Mediation im öffentlichen Bereich“
Aufgabenbereich
Der Forschungsschwerpunkt „Mediation im öffentlichen Bereich“
wurde Anfang 2002 innerhalb des Forschungsbereichs „Nachhaltigkeit und Systeme“
am JOANNEUM RESEARCH Institut für Nachhaltige Techniken und Systeme (http://www.joanneum.at/nts)
eingerichtet. Ein wesentlicher Arbeitsinhalt besteht darin, das Verfahren der
Mediation unter dem Blickwinkel der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung
zu betrachten. Gemäß diesem Leitbild hat sich nachhaltiges Wirtschaften
an bestimmten ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien zu orientieren.
Der Ausbau von Autobahnen kann beispielsweise aus ökonomischer (volkswirtschaftlicher)
Sicht sinnvoll erscheinen, jedoch negative ökologische und auch soziale Folgen
nach sich ziehen (Bodenversiegelung, erhöhte Emissionen, Lärm, ...).
Auch in Unternehmen kann die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien und ein Übergang
von kurzfristig gewinnmaximierenden Zielen zu einer auf langfristige Unternehmenswertsteigerung
orientierten Politik zu Konflikten innerhalb der Belegschaft, aber auch mit den
betrieblichen Anspruchsgruppen führen. Zielkonflikte sind somit ein inhärenter
Bestandteil der Umsetzung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und Regionen. |

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Unsere Ziele – unser Angebot
- Mediation/Konfliktmanagement soll als Thema Eingang in die Nachhaltigkeitsforschung
finden. Ziel ist es, die Bedeutung und mögliche Rolle der Mediation im
Rahmen der konkreten Umsetzung des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung
auf betrieblicher und regionaler Ebene zu untersuchen.
- Entwicklung von konkreten Mediationsangeboten für Betriebe
und Regionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien
(Bsp. Mediation in LA 21-Prozessen, Mediation in UVP-Verfahren)
- Durchführung von Mediationsverfahren (Mediation im öffentlichen Bereich, Wirtschaftsmediation)
- Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung des Bekanntheitsgrades
der Mediation in der Wirtschaft, öffentlichen Hand, sowie bei politischen Entscheidungsträgern
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Projekte
- Diplomarbeit zum Thema „Anwendungspotential der Umweltmediation
im Rahmen von LA 21 Prozessen“ erstellt von Birgitta Machold (September 2002)
Abstract
- Expertenbefragung zum Thema „Chancen und Risken der Anwendung
der Umweltmediation bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung“
(Dezember 2002 – März 2003)
- Symposion „Rechtskultur – Streitkultur – Mediation“:
Die Fachtagung findet von 14.-16. Mai 2003 im Rahmen der Aktivitäten
zur „Europäischen Kulturhauptstadt Graz“ 2003 statt und wird
gemeinsam mit der Juridischen Fakultät der Karl-Franzens Universität
veranstaltet. Vortragende aus Europa und Übersee referieren und diskutieren
über Ansätze und Einsätze alternativer Streitbeilegungsmechanismen,
über deren Chancen und Grenzen und über deren Einordnung in vorgegebene
Rechtstrukturen. Weitere Informationen finden Sie unter ...
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Mitarbeiterinnen
Mag. Barbara Hammerl
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin im JOANNEUM RESEARCH
- Mediatorin
- Mitglied des „Grazer Netzwerks Mediation“
Dr. Gudrun Lettmayer
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin im JOANNEUM RESEARCH
- Mediatorin
- Mitglied des Arbeitskreises für Mediation im interkulturellen Kontext
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Literatur
in Vorbereitung ... |

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Links
in Vorbereitung ... |

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Kontakt
Mag. Barbara Hammerl
JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
Institut für Nachhaltige Techniken und Systeme – JOINTS
A-8010 Graz, Elisabethstrasse 18
Tel.: +43 316 / 876-2423
Fax: +43 316 / 876-2430
barbara.hammerl@joanneum.at
http://www.joanneum.at/nts |
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© 2003 – JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH |