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Forschungsschwerpunkt
„Mediation im öffentlichen Bereich“

 

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Mediation – ein Überblick

Anwendungsbereiche

Mediation (lat. mediare = vermitteln) ist ein strukturierter Prozess der alternativen Konfliktregelung, der als Ergänzung zu behördlichen bzw. gerichtlichen Verfahren mit zunehmendem Erfolg angewandt wird. Konflikte waren und sind ein unvermeidlicher Bestandteil des menschlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft und treten in unterschiedlichen Bereichen auf:

  • Wirtschaft: Konflikte am Arbeitsplatz, bei Betriebsübergaben, Unternehmensfusionierungen, Konflikte mit Anrainern bei Betriebsansiedelungen
  • Umwelt/ Öffentlicher Bereich: energie-, verkehrs-, abfallpolitische Projektvorhaben mit Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (z.B. Standortfragen für Deponien, Müllverbrennungsanlagen; Infrastrukturprojekte, ...)
  • Schulischer Bereich: Konflikte zwischen SchülerInnen bzw. im Spannungsverhältnis SchülerInnen – LehrerInnen – Eltern, Konflikte im Lehrerkollegium und mit der Schulleitung
  • Privater Bereich: Konflikte zwischen Familienmitgliedern, Scheidungen, Generationenkonflikte, Nachbarschaftskonflikte

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden die Konfliktparteien unter Anleitung eines allparteilichen (neutralen) Mediators bei der eigenverantwortlichen Lösung ihrer Konflikte unterstützt. Die daraus resultierenden, wesentliche Vorteile sind:

  • Verkürzung von Verfahren und verbesserte Entscheidungsvorbereitung (Beschleunigung nachgeschalteter behördlicher Genehmigungsverfahren, z.B. bei Betriebsanlagenerweiterungen)
  • Geringere Kosten durch Vermeidung langwieriger, kostenintensiver Gerichtsverfahren
  • Optimierung von Problemlösungen durch Erweiterung der Lösungsoptionen
  • Entwicklung zukunftsfähiger (haltbarer) Lösungen
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Konfliktparteien (Annäherung verfeindeter Gruppen, Verbesserung der Kommunikation)
  • Selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Lösen von Konflikten (Konflikte werden nicht durch Dritte – z.B. Richterspruch – entschieden)
 

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Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren läuft in der Regel in 5 Phasen ab:

Phase I – Vorbereitung und Einstieg

  • Kontaktaufnahme mit relevanten Konfliktparteien
  • Erklärung des Mediationsprozesses
  • Klärung des formalen Rahmens (Dauer, Kosten, ...)
  • Klärung der Verhandlungskompetenz
  • Auftragsklärung (Gegenstand des Konflikts)
  • Ev. erforderliche „Notlösungen“

Phase II – Falldarstellung

  • Aktueller Wissensstand des Mediators
  • Bestandsaufnahme und Darstellung des Konflikts durch Konfliktparteien
  • Herausarbeiten der Kernthemen
  • Themensammlung

Phase III – Meinungsaustausch Interessensklärung, Verständnisaufbau

  • Festlegen des ersten Verhandlungsthemas
  • Faktensammlung und Erfassen der Positionen
  • Exploration der Interessen und Bedürfnisse (hinter den Positionen)
  • Akzeptanz der Bedürfnisse des Anderen (Verständnisaufbau)
  • Wechselseitige Problemdefinition

Phase IV – Lösungssuche, Verhandeln und Entscheiden

  • Kreative Suche nach Lösungsoptionen
  • Entwicklung von Kriterien (zur Bewertung der Lösungen)
  • Verhandeln und Konkretisieren von Lösungen
  • Entscheidung

Phase V – Vereinbarung und Umsetzung

  • Überprüfung der Lösungen zu allen Verhandlungsthemen
  • Schriftliche Zusammenfassung der Lösungen in der Mediationsvereinbarung
  • Ev. Probephase für die Umsetzung
  • Abklärung der weiteren Vorgehensweise
 

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Merkmale und Voraussetzungen der Mediation

  • Einbindung aller relevanten Personen: Unabhängig von einer allfälligen Parteienstellung in Behördenverfahren werden alle von einem Konflikt betroffenen Personen bzw. Gruppierungen in das Verfahren eingebunden
  • Freiwilligkeit des Verfahrens: Mediation sollte nicht von Dritten „verordnet“ werden, sondern von den Konfliktparteien bewusst als alternativer Weg der Konfliktregelung gewählt werden. Eine Beendigung des Verfahrens ist sowohl von den Konfliktparteien als auch vom Mediator jederzeit möglich.
  • Orientierung an der Zukunft statt an der Vergangenheit: Im Rahmen der Mediation werden keine vergangenen Konfliktmuster aufgearbeitet (wie das z.B. in der Psychotherapie der Fall ist) sondern gemeinsam zukunftsorientierte und konkrete Lösungen erarbeitet.
  • Verfahrensleitung durch einen allparteilichen Dritten: Ein ausgebildeter Mediator (bzw. ein Mediatorenteam) ist für Ablauf und Struktur des Verfahrens verantwortlich und unterstützt die Konfliktparteien bei der Lösungssuche (durch Klärung inhaltlicher Fragen, Verständnisaufbau, Förderung der Kommunikation, Ausgleich von Machtungleichgewichten, etc.) ohne dabei selbst eine Entscheidungskompetenz zu besitzen.
  • Transparenz und Vertraulichkeit: Ein entscheidender Erfolgsfaktor der Mediation ist die Transparenz des Informations-, und Kommunikationsflusses. Neben dieser Bereitschaft zur Offenheit nach innen ist die Vertraulichkeit nach außen ebenso von Bedeutung.
  • Ergebnisoffenheit: Mediation dient niemals der nachträglichen Legitimation von politischen Entscheidungen. Um eine Mediation durchführen zu können muss ein gewisser Spielraum für Lösungsoptionen bestehen und eine prinzipielle Konsensbereitschaft der Konfliktparteien gegeben sein.
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen: Ein entscheidender Schritt im Rahmen eines Mediationsverfahrens ist es, die Interessen, Bedürfnisse, Wünsche, Ängste,..., die hinter den gegensätzlichen Positionen der Konfliktparteien stehen, herauszuarbeiten. Über Positionen kann nicht verhandelt werden, ein Offenlegen, der dahinter liegenden Interessen, fördert den Verständnisaufbau und unterstützt dabei die Lösungssuche.
  • Eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Entwickeln von Lösungen: Im Gegensatz zu Behörden-, oder Gerichtsverfahren, in denen Dritte per Bescheid oder Urteilsspruch über Konflikte anderer Personen entscheiden, übernehmen in der Mediation die betroffenen Personen selbst Verantwortung für ihre Konflikte und erarbeiten selbstbestimmt Lösungen. Dadurch kann es in der Mediation nur Gewinner geben (Win-win Situation)
 

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Besonderheiten der Mediation im öffentlichen Bereich (Umweltmediation)

Das Einsatzgebiet der Umweltmediation umfasst Auseinandersetzungen im öffentlichen Bereich, etwa bei energie-, abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben (z.B. Errichtung von Müllverbrennungsanlagen, Autobahnbau, Infrastrukturmaßnahmen). Das sind Vorhaben, die aufgrund ihrer Dimensionen (Anzahl der betroffenen BürgerInnen, potenzielle Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen) im öffentlichen Interesse stehen, über die jedoch Politik oder Verwaltung zu entscheiden haben. Die bisher üblichen Lösungsansätze bei Umweltkonflikten verliefen hauptsächlich über behördliche Genehmigungsverfahren (Verwaltungsverfahren) bzw. Gerichtsverfahren. Hauptkritikpunkte dieser Konfliktregelungsmechanismen betreffen

  • einen mangelhaften Informationsaustausch zwischen Experten, Laien, Verwaltung, Projektträgern und Betroffenen, sowie den fehlenden offenen Dialog zwischen diesen Gruppierungen
  • die mangelhaften Möglichkeiten der BürgerInnen sich aktiv an Entscheidungen zu beteiligen, die ihren unmittelbaren Lebensbereich betreffen. Die Beteiligungsmöglichkeiten im Planungsprozess sind nur selektiv und zu einem sehr späten Zeitpunkt vorhanden.
  • eine mangelhafte Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten an öffentlichen Planungsprozessen aufgrund einer Kommunikationskultur, die oftmals hierarchisch, konfrontativ und eskalationsfördernd ist.

Als Alternative bzw. Ergänzung zu bestehenden Wegen der Lösung von Umweltkonflikten findet die Umweltmediation bereits im Vorfeld bzw. parallel zu gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensabläufen statt. Die Besonderheiten der Mediation im öffentlichen Bereich sind dabei:

  • alle Betroffenen (nicht nur die in Behördenverfahren vorgesehenen Parteien) werden eingebunden. Zum Teil bestehen erhebliche Macht- und Ressourcenungleichgewichte, die es auszugleichen gilt.
  • Komplexe Konfliktfälle, die meist im Interesse der Öffentlichkeit stehen – deshalb auch die Bezeichnung „Mediation im öffentlichen Bereich“
  • Konflikte sind sog. Vielparteienkonflikte – typische Teilnehmergruppen sind Projektwerber, Anrainer, Politik, Verwaltung, Naturschutzorganisationen, Interessensverbände, Bürgerinitiativen...
  • Das Mediationsverfahren erfordert ein Arbeiten mit großen Gruppen und wird daher durch Mediatorenteams durchgeführt
  • Die Finanzierung derartiger Mediationsverfahren erfolgt größtenteils durch die öffentliche Hand
  • Als Voraussetzung für den Erfolg ist eine gewisse Ergebnisoffenheit erforderlich, d.h. Umweltmediation bedeutet keine nachträgliche Legitimation behördlicher Entscheidungen

Umweltmediationsverfahren laufen nicht in dem Maße standardisiert ab, wie dies etwa im Bereich der Scheidungsmediation der Fall ist. Dennoch handelt es sich um ein strukturiertes Vorgehen, das in 3 Phasen eingeteilt werden kann:

Phase I: Vorverhandlungen

In dieser Phase erfolgt eine sorgfältige Vorbereitung der eigentlichen Verhandlungen, die in einer schriftlichen Arbeitsvereinbarung resultieren. Wichtige Arbeitsschritte sind:

  • Auswahl und Bestätigung des Mediatorenteams
  • gemeinsame Auswahl der Verfahrensbeteiligten
  • Klärung von organisatorischen Fragen wie, z.B.: Festlegung von Verhandlungsregeln, Klärung des Prozessablaufes und der Verfahrensgestaltung, Frage der Finanzierung
  • Koordination der Informationsversorgung nach außen (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Durchführung der Konfliktanalyse (Gegenstand des Verfahrens, Konfliktthemen, gemeinsame Suche nach relevanten, das Vorhaben betreffenden Daten und Fakten (Informationssammlung)

Phase II: Durchführung der Verhandlungen

Dabei geht es zunächst darum, einen gemeinsamen Informationsstand zu schaffen und das Ergebnis der ersten Konfliktanalyse darzustellen. Danach werden die unterschiedlichen Positionen zu den einzelnen konkreten Konfliktpunkten vorgetragen und die dahinterliegenden Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Relevante Informationen, Daten und Fakten werden laufend eingeholt und – falls notwendig – Gutachter und Sachverständige miteingebunden. Mit Unterstützung des Mediatorenteams erfolgt die kreative Suche nach Lösungsoptionen, die eigentlichen Verhandlungen und die Entscheidungsfindung. Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung (Mediationsvertrag) zusammengefasst.

Phase III:

In dieser Phase werden die Ergebnisse des Mediationsverfahrens in den Prozess von behördlichen bzw. politischen Entscheidungsverfahren weitergeleitet und dienen als wertvolle Informationen und Grundlage für die Entscheidung. Wenn die Ergebnisse im Behördenverfahren nicht oder nicht zur Gänze umgesetzt werden können, so stellt der Mediationsvertrag dennoch ein verbindliches Übereinkommen zwischen den Beteiligten dar, dessen Einhaltung privatrechtlich geklagt werden kann.

 

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Der Forschungsschwerpunkt
„Mediation im öffentlichen Bereich“

Aufgabenbereich

Der Forschungsschwerpunkt „Mediation im öffentlichen Bereich“ wurde Anfang 2002 innerhalb des Forschungsbereichs „Nachhaltigkeit und Systeme“ am JOANNEUM RESEARCH Institut für Nachhaltige Techniken und Systeme (http://www.joanneum.at/nts) eingerichtet. Ein wesentlicher Arbeitsinhalt besteht darin, das Verfahren der Mediation unter dem Blickwinkel der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zu betrachten. Gemäß diesem Leitbild hat sich nachhaltiges Wirtschaften an bestimmten ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien zu orientieren. Der Ausbau von Autobahnen kann beispielsweise aus ökonomischer (volkswirtschaftlicher) Sicht sinnvoll erscheinen, jedoch negative ökologische und auch soziale Folgen nach sich ziehen (Bodenversiegelung, erhöhte Emissionen, Lärm, ...). Auch in Unternehmen kann die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien und ein Übergang von kurzfristig gewinnmaximierenden Zielen zu einer auf langfristige Unternehmenswertsteigerung orientierten Politik zu Konflikten innerhalb der Belegschaft, aber auch mit den betrieblichen Anspruchsgruppen führen. Zielkonflikte sind somit ein inhärenter Bestandteil der Umsetzung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und Regionen.

 

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Unsere Ziele – unser Angebot

  • Mediation/Konfliktmanagement soll als Thema Eingang in die Nachhaltigkeitsforschung finden. Ziel ist es, die Bedeutung und mögliche Rolle der Mediation im Rahmen der konkreten Umsetzung des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung auf betrieblicher und regionaler Ebene zu untersuchen.
  • Entwicklung von konkreten Mediationsangeboten für Betriebe und Regionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien (Bsp. Mediation in LA 21-Prozessen, Mediation in UVP-Verfahren)
  • Durchführung von Mediationsverfahren (Mediation im öffentlichen Bereich, Wirtschaftsmediation)
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Mediation in der Wirtschaft, öffentlichen Hand, sowie bei politischen Entscheidungsträgern
 

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Projekte

  • Diplomarbeit zum Thema „Anwendungspotential der Umweltmediation im Rahmen von LA 21 Prozessen“ erstellt von Birgitta Machold (September 2002)
     Abstract
  • Expertenbefragung zum Thema „Chancen und Risken der Anwendung der Umweltmediation bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung“ (Dezember 2002 – März 2003)
  • Symposion „Rechtskultur – Streitkultur – Mediation“: Die Fachtagung findet von 14.-16. Mai 2003 im Rahmen der Aktivitäten zur „Europäischen Kulturhauptstadt Graz“ 2003 statt und wird gemeinsam mit der Juridischen Fakultät der Karl-Franzens Universität veranstaltet. Vortragende aus Europa und Übersee referieren und diskutieren über Ansätze und Einsätze alternativer Streitbeilegungsmechanismen, über deren Chancen und Grenzen und über deren Einordnung in vorgegebene Rechtstrukturen. Weitere Informationen finden Sie unter ...
 

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Mitarbeiterinnen

Mag. Barbara Hammerl

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin im JOANNEUM RESEARCH
  • Mediatorin
  • Mitglied des „Grazer Netzwerks Mediation“

Dr. Gudrun Lettmayer

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin im JOANNEUM RESEARCH
  • Mediatorin
  • Mitglied des Arbeitskreises für Mediation im interkulturellen Kontext
 

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Literatur

in Vorbereitung ...

 

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Links

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Kontakt

Mag. Barbara Hammerl

JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
Institut für Nachhaltige Techniken und Systeme – JOINTS
A-8010 Graz, Elisabethstrasse 18

Tel.: +43 316 / 876-2423
Fax: +43 316 / 876-2430

barbara.hammerl@joanneum.at

http://www.joanneum.at/nts

 

 

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