JOANNEUM RESEARCH 
   
   
   
   
   
     
 HOME Mediation
     
 Aktuell
     DELPHI-Studie
     "Strategiegruppe Partizipation"
     
 Mediation – ein Überblick
     Anwendungsbereiche
   Mediationsverfahren
   Merkmale und
Voraussetzungen
     
 Besonderheiten im
öffentlichen Bereich

(Umweltmediation)
     
 Forschungsschwerpunkt: Mediation
im öffentlichen Bereich
   Aufgabenbereiche
   Ziele und Angebot
   Projekte
   Mitarbeiterinnen
     
 Literatur
     
 Links
     
 Kooperationspartner
     
 Kontakt

Forschungsschwerpunkt
„Mediation im öffentlichen Bereich“

Mediation – ein Überblick

Besonderheiten der Mediation im öffentlichen Bereich (Umweltmediation)

Das Einsatzgebiet der Umweltmediation umfasst Auseinandersetzungen im öffentlichen Bereich, etwa bei energie-, abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben (z.B. Errichtung von Müllverbrennungsanlagen, Autobahnbau, Infrastrukturmaßnahmen). Das sind Vorhaben, die aufgrund ihrer Dimensionen (Anzahl der betroffenen BürgerInnen, potenzielle Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen) im öffentlichen Interesse stehen, über die jedoch Politik oder Verwaltung zu entscheiden haben. Die bisher üblichen Lösungsansätze bei Umweltkonflikten verliefen hauptsächlich über behördliche Genehmigungsverfahren (Verwaltungsverfahren) bzw. Gerichtsverfahren. Hauptkritikpunkte dieser Konfliktregelungsmechanismen betreffen

  • einen mangelhaften Informationsaustausch zwischen Experten, Laien, Verwaltung, Projektträgern und Betroffenen, sowie den fehlenden offenen Dialog zwischen diesen Gruppierungen
  • die mangelhaften Möglichkeiten der BürgerInnen sich aktiv an Entscheidungen zu beteiligen, die ihren unmittelbaren Lebensbereich betreffen. Die Beteiligungsmöglichkeiten im Planungsprozess sind nur selektiv und zu einem sehr späten Zeitpunkt vorhanden.
  • eine mangelhafte Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten an öffentlichen Planungsprozessen aufgrund einer Kommunikationskultur, die oftmals hierarchisch, konfrontativ und eskalationsfördernd ist.

Als Alternative bzw. Ergänzung zu bestehenden Wegen der Lösung von Umweltkonflikten findet die Umweltmediation bereits im Vorfeld bzw. parallel zu gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensabläufen statt. Die Besonderheiten der Mediation im öffentlichen Bereich sind dabei:

  • alle Betroffenen (nicht nur die in Behördenverfahren vorgesehenen Parteien) werden eingebunden. Zum Teil bestehen erhebliche Macht- und Ressourcenungleichgewichte, die es auszugleichen gilt.
  • Komplexe Konfliktfälle, die meist im Interesse der Öffentlichkeit stehen – deshalb auch die Bezeichnung „Mediation im öffentlichen Bereich“
  • Konflikte sind sog. Vielparteienkonflikte – typische Teilnehmergruppen sind Projektwerber, Anrainer, Politik, Verwaltung, Naturschutzorganisationen, Interessensverbände, Bürgerinitiativen...
  • Das Mediationsverfahren erfordert ein Arbeiten mit großen Gruppen und wird daher durch Mediatorenteams durchgeführt
  • Die Finanzierung derartiger Mediationsverfahren erfolgt größtenteils durch die öffentliche Hand
  • Als Voraussetzung für den Erfolg ist eine gewisse Ergebnisoffenheit erforderlich, d.h. Umweltmediation bedeutet keine nachträgliche Legitimation behördlicher Entscheidungen

Umweltmediationsverfahren laufen nicht in dem Maße standardisiert ab, wie dies etwa im Bereich der Scheidungsmediation der Fall ist. Dennoch handelt es sich um ein strukturiertes Vorgehen, das in 3 Phasen eingeteilt werden kann:

         

Phase I: Vorverhandlungen

In dieser Phase erfolgt eine sorgfältige Vorbereitung der eigentlichen Verhandlungen, die in einer schriftlichen Arbeitsvereinbarung resultieren. Wichtige Arbeitsschritte sind:

  • Auswahl und Bestätigung des Mediatorenteams
  • gemeinsame Auswahl der Verfahrensbeteiligten
  • Klärung von organisatorischen Fragen wie, z.B.: Festlegung von Verhandlungsregeln, Klärung des Prozessablaufes und der Verfahrensgestaltung, Frage der Finanzierung
  • Koordination der Informationsversorgung nach außen (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Durchführung der Konfliktanalyse (Gegenstand des Verfahrens, Konfliktthemen, gemeinsame Suche nach relevanten, das Vorhaben betreffenden Daten und Fakten (Informationssammlung)
   
        

Phase II: Durchführung der Verhandlungen

Dabei geht es zunächst darum, einen gemeinsamen Informationsstand zu schaffen und das Ergebnis der ersten Konfliktanalyse darzustellen. Danach werden die unterschiedlichen Positionen zu den einzelnen konkreten Konfliktpunkten vorgetragen und die dahinterliegenden Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Relevante Informationen, Daten und Fakten werden laufend eingeholt und – falls notwendig – Gutachter und Sachverständige miteingebunden. Mit Unterstützung des Mediatorenteams erfolgt die kreative Suche nach Lösungsoptionen, die eigentlichen Verhandlungen und die Entscheidungsfindung. Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung (Mediationsvertrag) zusammengefasst.

 
        
 

Phase III:

In dieser Phase werden die Ergebnisse des Mediationsverfahrens in den Prozess von behördlichen bzw. politischen Entscheidungsverfahren weitergeleitet und dienen als wertvolle Informationen und Grundlage für die Entscheidung. Wenn die Ergebnisse im Behördenverfahren nicht oder nicht zur Gänze umgesetzt werden können, so stellt der Mediationsvertrag dennoch ein verbindliches Übereinkommen zwischen den Beteiligten dar, dessen Einhaltung privatrechtlich geklagt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

   
 

 

© 2010 – JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH