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Forschungsschwerpunkt
„Mediation im öffentlichen Bereich“
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Mediation – ein Überblick
Besonderheiten der Mediation im öffentlichen Bereich (Umweltmediation)
Das Einsatzgebiet der Umweltmediation umfasst Auseinandersetzungen im öffentlichen
Bereich, etwa bei energie-, abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben (z.B. Errichtung
von Müllverbrennungsanlagen, Autobahnbau, Infrastrukturmaßnahmen).
Das sind Vorhaben, die aufgrund ihrer Dimensionen (Anzahl der betroffenen BürgerInnen,
potenzielle Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen) im öffentlichen
Interesse stehen, über die jedoch Politik oder Verwaltung zu entscheiden
haben. Die bisher üblichen Lösungsansätze bei Umweltkonflikten
verliefen hauptsächlich über behördliche Genehmigungsverfahren
(Verwaltungsverfahren) bzw. Gerichtsverfahren. Hauptkritikpunkte dieser Konfliktregelungsmechanismen
betreffen
- einen mangelhaften Informationsaustausch zwischen Experten, Laien,
Verwaltung, Projektträgern und Betroffenen, sowie den fehlenden offenen
Dialog zwischen diesen Gruppierungen
- die mangelhaften Möglichkeiten der BürgerInnen sich aktiv
an Entscheidungen zu beteiligen, die ihren unmittelbaren Lebensbereich betreffen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten im Planungsprozess sind nur selektiv und
zu einem sehr späten Zeitpunkt vorhanden.
- eine mangelhafte Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten an
öffentlichen Planungsprozessen aufgrund einer Kommunikationskultur, die
oftmals hierarchisch, konfrontativ und eskalationsfördernd ist.
Als Alternative bzw. Ergänzung zu bestehenden Wegen der Lösung von Umweltkonflikten
findet die Umweltmediation bereits im Vorfeld bzw. parallel zu gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensabläufen statt. Die Besonderheiten der Mediation im öffentlichen
Bereich sind dabei:
- alle Betroffenen (nicht nur die in Behördenverfahren vorgesehenen
Parteien) werden eingebunden. Zum Teil bestehen erhebliche Macht- und Ressourcenungleichgewichte,
die es auszugleichen gilt.
- Komplexe Konfliktfälle, die meist im Interesse der Öffentlichkeit
stehen – deshalb auch die Bezeichnung „Mediation im öffentlichen Bereich“
- Konflikte sind sog. Vielparteienkonflikte – typische Teilnehmergruppen
sind Projektwerber, Anrainer, Politik, Verwaltung, Naturschutzorganisationen,
Interessensverbände, Bürgerinitiativen...
- Das Mediationsverfahren erfordert ein Arbeiten mit großen
Gruppen und wird daher durch Mediatorenteams durchgeführt
- Die Finanzierung derartiger Mediationsverfahren erfolgt größtenteils
durch die öffentliche Hand
- Als Voraussetzung für den Erfolg ist eine gewisse Ergebnisoffenheit
erforderlich, d.h. Umweltmediation bedeutet keine nachträgliche Legitimation
behördlicher Entscheidungen
Umweltmediationsverfahren laufen nicht in dem Maße standardisiert ab, wie
dies etwa im Bereich der Scheidungsmediation der Fall ist. Dennoch handelt es
sich um ein strukturiertes Vorgehen, das in 3 Phasen eingeteilt werden kann:
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Phase I: Vorverhandlungen |
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In dieser Phase erfolgt eine sorgfältige Vorbereitung der eigentlichen Verhandlungen,
die in einer schriftlichen Arbeitsvereinbarung resultieren. Wichtige Arbeitsschritte sind:
- Auswahl und Bestätigung des Mediatorenteams
- gemeinsame Auswahl der Verfahrensbeteiligten
- Klärung von organisatorischen Fragen wie, z.B.: Festlegung
von Verhandlungsregeln, Klärung des Prozessablaufes und der Verfahrensgestaltung,
Frage der Finanzierung
- Koordination der Informationsversorgung nach außen (Öffentlichkeitsarbeit)
- Durchführung der Konfliktanalyse (Gegenstand des Verfahrens,
Konfliktthemen, gemeinsame Suche nach relevanten, das Vorhaben betreffenden
Daten und Fakten (Informationssammlung)
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Phase II: Durchführung der Verhandlungen |
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Dabei geht es zunächst darum, einen gemeinsamen Informationsstand zu schaffen
und das Ergebnis der ersten Konfliktanalyse darzustellen. Danach werden die unterschiedlichen
Positionen zu den einzelnen konkreten Konfliktpunkten vorgetragen und die dahinterliegenden
Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Relevante Informationen, Daten
und Fakten werden laufend eingeholt und – falls notwendig – Gutachter und Sachverständige
miteingebunden. Mit Unterstützung des Mediatorenteams erfolgt die kreative
Suche nach Lösungsoptionen, die eigentlichen Verhandlungen und die Entscheidungsfindung.
Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung (Mediationsvertrag)
zusammengefasst.
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Phase III: |
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In dieser Phase werden die Ergebnisse des Mediationsverfahrens in den Prozess
von behördlichen bzw. politischen Entscheidungsverfahren weitergeleitet und
dienen als wertvolle Informationen und Grundlage für die Entscheidung. Wenn
die Ergebnisse im Behördenverfahren nicht oder nicht zur Gänze umgesetzt
werden können, so stellt der Mediationsvertrag dennoch ein verbindliches
Übereinkommen zwischen den Beteiligten dar, dessen Einhaltung privatrechtlich
geklagt werden kann. |
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